Nachrückverfahren zum Beratungszuschuss 100 Prozent
Wirtschaftsministerium bewilligt Fördermittel Corona-Beratungshilfe sechs Monate nach Antragstellung im Nachrückverfahren
Ausschnitt aus „Erlaubnis zum Beratungsbeginn“, zum Vergrößern bitte anklicken!
Seit Anfang Oktober haben zahlreiche Selbstständige vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine überraschende Mitteilung bekommen. Ihre im April beantragte Förderung für eine Beratung für vom Corona Virus betroffene Unternehmen sei nun hinsichtlich der formalen Voraussetzungen geprüft und es darf eine Beratung beginnen.