Start-ups können jetzt mit den neuen Beteiligungsangeboten des Freistaats Bayern ihr Eigenkapital stärken. Der „Startup Shield Bayern“ ist für technologieorientierte und innovative Start-ups mit skalierbaren Geschäftsmodellen gedacht.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm „Säule II“:
- Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit oder mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten in Bayern.
- Kein Unternehmen in Schwierigkeiten per 31.12.2019.
- Relevanter „Market Proof“ durch nachhaltige Kundenaufträge und/oder „Investment Case Proof“ durch Investoren/Business Angel.
- Private Investoren und/oder Gründer beteiligen sich angemessen an der Finanzierungsrunde.
- Durch die Finanzierungsrunde unter Einbindung des Startup Shield Bayern kann der Cash Burn der nächsten 12 Monate abgedeckt und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine nächste Finanzierungsrunde oder der nachhaltige Cash Break Even erreicht werden.
Ausgereicht werden die Mittel über die Bayerische Beteiligungsgesellschaft (BayBG) und Bayern Kapital.
Details zum Startup Shield Bayern und Antragsunterlagen
Ein weiteres Instrument zur Unterstützung von Start-ups durch die Bundesregierung ist die „Säule I – Corona Matching Fazilität (kurz: CMF)“ .
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Säule I:
- Die Finanzierungshilfen unterstützen Venture Capital-fondsfinanzierte Start-ups und junge Wachstumsunternehmen, die während der Corona-Krise Finanzierungsbedarf und einen starken Deutschlandbezug haben.
- Voraussetzung ist zudem, dass die Start-ups und jungen Wachstumsunternehmen zum 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten.
- Private Venture Capital-Fondsmanager mit Deutschlandportfolio können Finanzierungsrunden bis zum 31.12.2020 durch Bundesmittel über KfW Capital oder den Europäischen Investitionsfonds (EIF) spiegeln.
- Vor Bewilligung der Mittel müssen die Venture Capital-Fondsmanager erfolgreich eine Prüfung durchlaufen.