Die Anträge auf Dezemberhilfe können seit 1 Woche gestellt werden.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen.
Hier gibt es Infos zu den Überbrückungshilfen
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und zur Antragsstellung.
Wie bei der Novemberhilfe wird im Antragsverfahren unterschieden zwischen der „Dezemberhilfe – Beantragung durch prüfenden Dritten“ und der „Dezemberhilfe-Direktantrag (für Solo-Selbständige bis 5000 Euro)“
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Bayern durch die IHK für München und Oberbayern.